Studieren im Ausland

Interessieren Sie sich für ein Auslandsstudium? Informieren Sie sich am besten auf der Website des International Office über die verschiedenen Austauschmöglichkeiten innerhalb und außerhalb Europas.

Auf dieser Seite hier finden Sie alle Informationen zu den ERASMUS+-Programmen der Studienrichtung Geschichte in Europa. Lesen Sie die Informationen aufmerksam durch. Sollten Sie noch weitere Fragen haben, wenden Sie sich bitte an die FachkoordinatorInnen unserer Studienrichtung (siehe Kontaktdaten).

Bitte lesen Sie auch die Informationen des International Office sorgfältig durch.

  • Finanzielles
    inkl. Informationen für StudienbeihilfenbezieherInnen
    (Achtung: Sie müssen auch bei der Studienbeihilfenbehörde einen Antrag auf Gewährung einer Beihilfe für ein Auslandsstudium einreichen.
    Vorsicht: Der Auslandsaufenthalt verlängert die Stipendienanspruchszeit nicht automatisch, sondern nach Auskunft des BMBWK nur bei begründetem Ansuchen um Verlängerung der Stipendienanspruchszeit.)


1. Studienplätze

Voraussetzung für einen Erasmus-Studienaufenthalt sind Abkommen unserer Studienrichtung mit Universitäten im Ausland. In dieser Liste können Sie nach den verfügbaren Plätzen in unserer Studienrichtung suchen. Nähere Informationen zu den Studienplätzen finden Sie HIER.

2. Voraussetzungen

Das ERASMUS-Programm richtet sich an ordentliche Studierende der Universität Wien, die sich zum Zeitpunkt des Antritts frühestens im 3. Semester der relevanten Studienrichtung befinden. In unserer Studienrichtung gelten darüber hinaus folgende Voraussetzungen:

  • für BA-Studierende: Absolvierung der STEOP
  • für alle Studierenden: sehr guter bis guter Studienerfolg
  • Sprachnachweis für nicht-deutschsprachige Partneruniversitäten

Erläuterung zum Sprachnachweis:

Für alle nicht-deutschsprachigen Partneruniversitäten ist für die Bewerbung um einen Erasmus-Platz an der Universität Wien ein Sprachnachweis erforderlich. Das Prüfungsdatum darf zum Zeitpunkt der Bewerbung maximal vier Jahre zurückliegen. Die erforderlichen Sprachniveaus werden von der jeweiligen Gastuniversität vorgegeben. Das konkrete geforderte Niveau ist für jeden Platz in den Informationen zum Agreement im Outgoing Portal ersichtlich (Informationssymbol am linken Zeilenrand).
Bitte informieren Sie sich aber auch direkt bei Ihrer gewünschten Gastuniversität bzw. Ihrer FachkoordinatorIn (siehe auch Nähere Infos zu Partneruniversitäten), welche sprachlichen Voraussetzungen gefordert sind und ob die Universität selbst einen zusätzlichen Sprachnachweis verlangt (z.B. TOEFL, IELTS etc.).

Für Partneruniversitäten in Portugal, Spanien, Italien, Frankreich und französischsprachige Universitäten in Belgien und der Schweiz sind in den meisten Fällen ein Sprachnachweis über die jeweilige Landessprache vorzuweisen. Bei Bewerbungen außerhalb des englischen bzw. romanischen Sprachraums werden in der Regel Sprachnachweise für Englisch verlangt (z.B. skandinavische und osteuropäische Länder). Bitte überprüfen Sie in diesem Fall, ob die Gastuniversität auch genügend (passende!) englischsprachige Lehrveranstaltungen anbietet.

Das vorgeschriebene Sprachniveau ist bereits zum Zeitpunkt der Bewerbung nachzuweisen. Bei Bewerbungen für mehrere, verschiedensprachige Länder sind gegebenenfalls auch mehrere entsprechende Sprachnachweise zu erbringen.

Weitere Informationen zum Sprachnachweis finden Sie auf der Webseite des International Office.

3. Bewerbungsfristen

In der Hauptvergabephase werden Plätze für das Wintersemester oder das Sommersemester vergeben. Restplätze für das Sommersemester werden im Zuge der Restplatzvergabe vergeben. Die freien Plätze scheinen ab Mitte Jänner bzw. für die Restplatzvergabe ab Mitte September hier auf.

Die generellen Einreichfristen für Haupt- und Restplatzvergabe finden Sie hier (Plätze für das Wintersemester oder das Sommersemester jeweils bis 5. März bzw. Restplätze für das Sommersemester bis 5. Oktober).

Wird ein Semesterplatz im Wintersemester angetreten, ist es möglich, unter bestimmten Voraussetzungen um eine Verlängerung des Aufenthalts für das Sommersemester anzusuchen.

4. Bewerbungsprozedere

Detaillierte Informationen zum Ablauf der Bewerbung finden Sie auf der Webseite des International Office. Das International Office bietet auch regelmäßig Infoveranstaltungen an (Termine scheinen im Veranstaltungskalender der Universität Wien nach Eingabe von "Studium und Praktikum im Ausland" auf).

Informieren Sie sich über die Sie interessierenden Plätze auf der Seite Nähere Infos zu Partneruniversitäten und/oder hier.

Stellen Sie sich dann bitte zeitgerecht dem/der zuständigen Fachkoordinator/in (siehe Kontaktdaten) persönlich in der Sprechstunde vor und klären in diesem Gespräch offene Fragen.

Ihre Bewerbung reichen Sie bitte danach über Mobility Online ein. Mobility Online ist ein Tool, in dem Bewerbungen angelegt und Auslandsaufenthalte administriert werden. Wenn Sie sich in unserer Studienrichtung um einen Austauschplatz bewerben möchten, müssen Sie eine Bewerbung in Mobility Online anlegen und Ihre Antragsdokumente dort hochladen.

Für die Bewerbung benötigen Sie folgende Unterlagen:

  • Sammelzeugnis
  • Motivationsschreiben
    (Hier können Sie gegebenenfalls auch weitere Wunschplätze nennen und reihen als die drei, die Sie in Mobility Online angeben können.)
  • Sprachnachweise
  • Identitätsnachweis (Pass, Personalausweis, kein Führerschein)
  • Lebenslauf
  • falls von der Gastuniversität verlangt, ein Empfehlungsschreiben (siehe auch nähere Informationen zu den Gastuniversitäten)


Auswahlkriterien:

  • Erfüllung der formalen Voraussetzungen
  • Studienleistung und -fortschritt
  • Erläuterung des Studien- bzw. Forschungsvorhabens im Bewerbungsschreiben
  • Studierende mit hervorragenden Studienleistungen werden bevorzugt.
  • Studierende der Internationalen Entwicklung können sich ebenfalls bewerben, doch werden ausreichend qualifizierte Studierende der Geschichte bevorzugt.


Nominierung:

Im nächsten Schritt werden Sie von Ihrem/Ihrer zuständigen Fachkoordinator/in für den Auslandsaufenthalt nominiert. Die nominierten Studierenden werden durch das International Office per E-Mail verständigt und erfahren dann, welche Unterlagen Sie einreichen müssen. 

5. Kurswahl und Learning Agreement

Learning Agreement:

Detaillierte Informationen zum Learning Agreement, in dem festgelegt wird, welche Lehrveranstaltungen in welchem Umfang von ECTS Sie während Ihres Auslandsaufenthalts absolvieren werden, finden Sie auf der Seite des International Office. Das Learning Agreement erstellen Sie direkt aus Ihrem Workflow in Mobility Online.

  • Informieren Sie sich über das Lehrangebot an Ihrer Gastuniversität und vergleichen Sie den dortigen Studienplan mit unserem (Näheres siehe unten unter dem Punkt "ECTS und Lehrveranstaltungen").
  • Besprechen Sie das geplante Programm mit Ihrem/Ihrer zuständigen Fachkoordinator/in und erstellen Sie ein digitales Learning Agreement in Mobility Online.
    NB: Unter Tabelle B Kurse an der sendenden Institution (= Anerkennung durch die Heimathochschule) tragen Sie bitte bei "Lehrveranstaltungsnummer an der Heimathochschule" die Modulnummer aus dem Curriculum ein, unter "Lehrveranstaltungsbezeichnung an der Heimathochschule" den Modultitel aus dem Curriculum und unter ECTS-Punkte die im Curriculum angegebenen ECTS.
    Die Modulnummern und -titel finden Sie auch im Vorlesungsverzeichnis bei dem einzelnen Modulüberschriften, z.B.:
    für BA:
    - ZWM   Geschichte international 1   5 ECTS
    - PM 5   UE Guided Reading Neuzeit   5 ECTS
    für BA Lehramt:
    - UF GSP 03   Aspekte und Räume 1 - VO Wirtschafts- und Sozialgeschichte   5 ECTS
    - UF GSP 11   Wahlbereich   10 ECTS [oder auch 5 ECTS, je nachdem]
    für MA:
    - PM 4   Wahlbereich   [gewünschte ECTS]
    Geben Sie dann das digitale Learning Agreement zur Unterschrift frei.
  • Das in Mobility Online erstellte Learning Agreement wird von Ihrem/Ihrer zuständigen Fachkoordinator/in in Mobility Online geprüft und von der Studienprogrammleitung direkt in Mobility Online unterzeichnet.
  • NB: Sind Sie von einer anderen Studienrichtung nominiert und möchten sich auch Lehrveranstaltungen Ihres Zweitfachs Geschichte bzw. Geschichte Lehramt anrechnen lassen, dann besprechen Sie Ihr Programm mit dem/r für die Region Ihrer Gastuniversität zuständige/n Fachkoordinator/in der Studienrichtung Geschichte (siehe Kontaktdaten) und lassen sich dieses im Formular Einschätzung der zuständigen Fachkoordination bestätigen. Übermitteln Sie das Formular an spl-geschichte.erasmus@univie.ac.at bevor Sie in "Mobility Online" das betreffende Learning Agreement zur Unterschrift durch die "fachfremde" SPL vorlegen.


ECTS und Lehrveranstaltungen:

Prinzipiell sollten pro ERASMUS-Semester Lehrveranstaltungen im Ausmaß von 30 ECTS absolviert werden. Um einen ERASMUS-Zuschuss zu erhalten, müssen Sie in jedem Fall mindestens 3 an der Universität Wien anerkannte ECTS pro Monat erbringen. Dies ist die absolute Mindestforderung, die nicht unterschritten werden darf. Sollte dies der Fall sein, muss das Stipendium zurückgezahlt werden. 

Informieren Sie sich bei Ihrer Gastuniversität, welche Lehrveranstaltungen Sie als Incoming-Studierende absolvieren dürfen. Für den Erasmusaufenthalt nutzen können

Es können auch weitere Studienplanpunkte (Pflicht- und Wahl-Lehrveranstaltungen oder auch Lehrveranstaltungsbündel) des jeweiligen Studienplans, für die Sie an der Gastuniversität passende Entsprechungen finden, angerechnet werden. Vergleichen Sie dazu Ihren eigenen Studienplan mit dem der Gastuniversität. Bei der Anerkennung kommt es auf den Erwerb gleichwertiger Kompetenzen an (Näheres siehe Informationen zur Anerkennungspraxis der Studienprogrammleitung Geschichte).

Zur Anerkennung eines Proseminars oder Seminars ist zu beachten, dass die an der Gastuniversität verfasste Abschlussarbeit den Anforderungen unseres jeweiligen Studienplans genügen muss.


Änderungen im Learning Agreement:

Da das Vorlesungsverzeichnis an Ihrer Gastuniversität in den meisten Fällen erst kurz vor Semesterbeginn feststehen wird, ist es verständlich, wenn Sie Ihr Kursprogramm später noch einmal abändern müssen. Änderungen sind mit Ihrem/Ihrer zuständigen Fachkoordinator/in abzusprechen und dann in Mobility Online einzutragen.
Informieren Sie sich bitte auch über das Änderungsprozedere an Ihrer Gastuniversität. Weitere Informationen zum Learning Agreement During the Mobility finden Sie hier.

6. Anrechnungen

Nähere Informationen zu Anrechnungen finden Sie auf der Webseite der Studienprogrammleitung Geschichte.

  • Sprechen Sie die im Ausland gewählten Kurse (auch Abänderungen) unbedingt immer mit Ihrem/Ihrer zuständigen Fachkoordinator/in sowie Ihrer Studienprogrammleitung ab.
  • Die Anerkennung von "Alternativen Erweiterungen" und Wahlmodulen ist meist einfacher als von Pflichtfächern - daher ist es vorteilhaft, sich diese ECTS für das Auslandsstudium "aufzuheben".